Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
18.09.2014, Deutschland

Ab 2015 bundesweiter Mindestlohn

Das „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz“ wurde verkündet.

Mit Verkündigung des „Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz“, das in Art. 1 des „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)“ enthalten ist, gilt ab dem 01.01.2015 ein bundesweit geltender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. In diesem Gesetz sind ebenfalls spezielle vergaberechtlich relevante Vorschriften enthalten.

Einen vergabespezifischen Mindestlohn in gleicher Höhe sehen derzeit Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland vor Bundesländer mit einem höheren vergabespezifischen Mindestlohn als 8,50 Euro sind Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Außerdem ist u.a. noch ein Verfahren vor dem EuGH anhängig, in dem es um die Frage der Vereinbarkeit einer vergabespezifischen Mindestlohnregelung mit dem europäischen Recht geht. Für die Bundesländer, die bislang keinen vergabespezifischen Mindestlohn vorgesehen haben (Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), gilt ab 01.01.2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, selbstverständlich auch bei der Ausführung öffentlicher Aufträge.

Zum Gesetzesbeschluss des Tarifautonomiestärkungsgesetzes gelangen Sie hier.

Quelle: Monatsinfo 08-09/2014 des forum vergabe e.V.

Zurück
Ähnliche Nachrichten