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Service, Nachrichten
03.03.2015, Schleswig-Holstein

Blick nach NRW

Die FPD in Schleswig-Holstein verlangt von der Regierung bezüglich des Vergaberechts einen Blick nach NRW.

Die Koalition sollte beim Vergabegesetz erneut nach Nordrhein-Westfalen schauen und es endlich deutlich verschlanken. Zur aktuellen Erklärung des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministers Garrelt Duin (SPD), das Vergabegesetz seines Bundeslandes deutlich entschlacken zu wollen, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Das schleswig-holsteinische Vergabegesetz hatte die rot-grün-blaue Koalition im Wesentlichen bei Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen abgeschrieben. Nun sollten die Koalitionäre in Sachen Vergabegesetz erneut nach Nordrhein-Westfalen schauen. Die Ankündigung von NRW-Wirtschaftsminister Duin, das dortige Vergaberecht wieder deutlich entschlacken zu wollen, kommt zwar reichlich spät, aber dennoch nicht wirklich überraschend. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen hat man damit schlechte Erfahrungen gemacht, auch in Schleswig-Holstein wird immer deutlicher, dass dieses Bürokratiemonster, das die Vergabeverfahren sowohl für die Verwaltungen von Land und Kommunen als auch für die mittelständische Wirtschaft unnötig erschwert, am besten nie in Kraft getreten wäre. Da wir Realisten sind, rechnen wir nicht damit, dass die Koalition unserer Aufforderung nachkommen und in absehbarer Zeit auf das komplette Gesetz verzichten wird.

Es wäre jedoch bereits eine große Erleichterung für alle Betroffenen, wenn man der Ankündigung von Herrn Duin folgen und zumindest lediglich von den Firmen entsprechende Nachweise verlangen würde, die die Ausschreibung auch tatsächlich gewonnen haben. Dies wäre zumindest ein Schritt in die richtige Richtung und würde die öffentliche Auftragsvergabe wieder deutlich attraktiver gerade für kleinere Unternehmen machen, die von der aktuellen Regelung bei vielen öffentlichen Auftragsvergaben de facto ausgeschlossen werden. Die anhaltende Kritik an dem Gesetz aus dem Mittelstand und der kommunalen Familie und der Erkenntnisgewinn in Nordrhein-Westfalen sollten für Rot-Grün-Blau nun Anlass genug sein, um das Tariftreue- und Vergabegesetz endlich auf den Prüfstand zu stellen. […]“

Quelle: Presseinformation der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 2. März 2015

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