Evaluation des Vergabegesetzes
Erstmals wird im Juni 2014 ein Evaluationsbericht zum Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgelegt.
Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) ist am 23.07.2010 in Kraft getreten. Laut § 5 Absatz 1 Satz 3 des BerlAVG muss der Senat alle zwei Jahre einen Vergabebericht vorlegen. Darin wird die Auswirkung des Gesetzes, die Arbeit der Vergabestellen sowie der Kontrollgruppe untersucht. Dieser Bericht dient anschließend als Basis für die fortlaufende Evaluierung des Gesetzes. Die Evaluierung ist am 27.03.2014 gestartet. Der Bericht selbst soll im Juni 2014 vorliegen. Zur Unterstützung der Evaluierung wurden zwei Fragebögen entwickelt. Während sich der eine ausschließlich an die öffentlichen Auftraggeber Berlins und die Zuwendungsempfänger richtet, können Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und andere Institutionen den zweiten Fragebogen beantworten.
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin