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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Gelockerte Rechtsprechung zu Nachweisen

Das OLG Düsseldorf lockert die Rechtsprechung zur „abschließenden Liste“ über Nachweise nach § 9 Abs. 4 EG VOL/A.

Nach § 9 Abs. 4 EG VOL/A haben öffentliche Auftraggeber in den Vergabeunterlagen in einer abschließenden Liste, also einer Art „Checkliste“, sämtliche geforderten Nachweise aufzuführen. Fehlte eine solche Liste oder war sie unvollständig, galten die Nachweise nach bisheriger Rechtsprechung als nicht wirksam gefordert und ein Angebot durfte nicht wegen fehlender Nachweise ausgeschlossen werden. Diese Rechtsprechung hat das OLG Düsseldorf nunmehr geändert. Auch ohne abschließende Liste gemäß § 9 Abs. 4 EG VOL/A sind Nachweise nunmehr als rechtswirksam gefordert anzusehen. Allerdings kann ein Auftraggeber ein Angebot dennoch nicht sofort wegen Fehlens eines solchen Nachweises ausschließen. Vielmehr muss er diesen vorher nachfordern und dem Bieter so Gelegenheit geben, diesen nachzureichen.

Fazit

Die Entscheidung deutet eine Abkehr des OLG Düsseldorf von seiner recht strengen Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine Liste im Sinne des § 9 Abs. 4 EG VOL/A an. Zur Nachforderungspflicht außerhalb eines Angebotsausschlusses äußert sich die Entscheidung allerdings nicht. Auftraggebern ist auch im Interesse der Verfahrensökonomie zu empfehlen, eine entsprechende Liste zu erstellen. Dies gilt auch bei unterschwelligen Vergabeverfahren, in denen § 8 Abs. 3 VOL/A eine gleichlautende Bestimmung enthält.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Beschluss
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