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Service, Nachrichten
28.01.2015, Nordrhein-Westfalen

Höheres Mindestentgelt

In Nordrhein-Westfalen wurde das Mindestentgelt für die öffentliche Auftragsvergabe auf 8,85 € angehoben.

Das Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der Vergabe-Mindestentgelt-Verordnung vom 19. November 2014 zum 01.01.2015 von 8,62 Euro auf 8,85 Euro angehoben. Das erhöhte Mindeststundenentgelt ist erst in Vergabeverfahren ab 01.01.2015 zu berücksichtigen. Leistungen, die aufgrund eines Vergabeverfahrens im Jahre 2014 unter Vorgabe eines vergabespezifischen Mindestlohns von 8,62 EUR als ergänzende Ausführungsbedingung beauftragt wurden, müssen lediglich den eingesetzten Beschäftigten 8,62 EUR bezahlen, auch wenn die Dienstleistung erst im Jahre 2015 zu erbringen ist. Die Verordnung und die geänderten Vordrucke stehen in den Vergaberechtvorschriften/TVgG-NRW zur Verfügung.

Quelle: Gemeinsamer Newsletter der Auftragsberatungsstellen in Deutschland, Auftragswesen Aktuell, Ausgabe 1/2015

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