Leitfaden zur eRechnung
Das BMI veröffentlichte kürzlich einen Leitfaden für die eRechnung bei öffentlichen Aufträgen.
Am 26. Mai ist die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (RL 2014/55/EU) in Kraft getreten. Die öffentlichen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dies setzt jedoch voraus, dass die zu empfangenden Rechnungen einem bestimmten, noch festzulegenden Rechnungsdatenformat entsprechen. Dreh- und Angelpunkt eines erfolgreichen Rechnungsaustauschs ist ein praktikables und für alle Beteiligten frei zugängliches Rechnungsdatenformat.
Leitfaden als Hilfestellung
Der durch das Bundesministerium des Innern herausgegebene „Leitfaden Elektronische Rechnung in der öffentlichen Verwaltung“ ist ein umfassendes Kompendium zum Einsatz der elektronischen Rechnung im öffentlichen Auftragswesen. Er soll für die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen eine fundierte Grundlage bilden sowie generelle Denkanstöße für die Einführung der eRechnung im öffentlichen Auftragswesen geben und richtet sich an Verwaltungen aller föderaler Ebenen.
Der Leitfaden und weitere Informationen können auf den Internetseiten des BMI eingesehen werden.
Quelle: BMI