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Service, Nachrichten
30.07.2014, Deutschland

Mehr Fairness bei kreativen Ausschreibungen

Ein Designer fordert bei freihändigen Vergaben im VOF-Bereich mehr Fairness für die Bieter.

Will die öffentliche Verwaltung eine Leistung ausschreiben, die im kreativen Bereich liegt, wendet sie die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) an. Diese regelt das Vergabeverfahren bei freiberuflichen Dienstleistungen. Sie gilt jedoch lediglich oberhalb der Schwellenwerte. Unterhalb dieser Grenze kommt es zur freihändigen Vergabe. Die Vergabestelle kann dabei die Zahl der Bieter, die sie zur Angebotsabgabe auffordert, beschränken. Unter besonderen Voraussetzungen kann das Vergabeverfahren ohne vorangehenden öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.

Bei einer solchen Ausschreibung des Wirtschaftsministeriums Nordrhein-Westfalen gab es Kritik. Sie betraf die Ausschreibung für Entwürfe eines Logos im Rahmen des Efre-Wirtschaftsförderungsprogramms. Der Zuschlag sollte laut Ausschreibungstext dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden – und es wurde von allen Bietern gefordert, dass sie mit der Angebotsabgabe gleichzeitig die entsprechenden Entwürfe einreichen.

Als problematisch sieht dies der Designer Achim Schaffrinna aus Hannover an. Er sagt: „Während in fairen Pitch-Verfahren auch diejenigen Agenturen ein ‚finanzielles Trostpflaster‘ erhalten, die bei der Vergabe des Auftrags leer ausgehen, ist in diesem Fall, wie mir auf Nachfrage im Ministerium bestätigt wurde, eine solche Aufwandsentschädigung nicht vorgesehen. De facto arbeiten also alle Bieter, bis auf den Sieger, für lau.“

Auch wenn sich der Auftraggeber in diesem Fall auf das geltende Recht beziehen kann, gibt Schaffrinna zu bedenken, dass es durchaus Möglichkeiten für die öffentliche Verwaltung gibt, solche freihändigen Vergaben fair zu gestalten.

Informationen des Berufsverbands der deutschen Kommunikationsdesigner zu Wettbewerbsbedingungen können hier abgerufen werden.

Quelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Ausgabe 28/2014

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