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Service, Nachrichten
04.03.2015, Rheinland-Pfalz

Mindestlohn gilt weiter

Trotz des bundesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro gilt für öffentliche Aufträge weiterhin der Mindestlohn von 8,90 Euro.

Der Mindestlohn für öffentliche Aufträge in Rheinland-Pfalz von 8,90 Euro pro Stunde gilt trotz des neuen flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro weiter. Das stellte die Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz klar, berichtete das Wirtschaftsministerium in Mainz. Das Land könne weiter von Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen ein solches Mindestentgelt verlangen. Der bundesweite Mindestlohn sei nicht nach oben gedeckelt.

Die Vergabekammer ist eine unabhängige Stelle mit einem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern, die im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist. Sie hatte sich wegen eines konkreten Falles mit der Frage von Bundes- oder Landesrecht beschäftigt. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz möglich. Der Mindestlohn für öffentliche Aufträge ab 20.000 Euro war in diesem Jahr nicht gestiegen, weil sich die zuständige Kommission 2014 nicht einigen konnte.

Quelle: dpa

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