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Service, Nachrichten
24.07.2014, Schleswig-Holstein

Nachprüfungsstelle besteht weiterhin

In Schleswig-Holstein besteht bei der kommunalen Auftragsvergabe weiterhin eine Nachprüfungsstelle.

Wenngleich die kommunalen „Vergabeprüfstellen“ mit Runderlass des Innenministeriums vom 20.06.2012 aufgehoben worden sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, Auftragsvergaben der kommunalen Familie im EU-Unterschwellenbereich einer Nachprüfung zuzuführen. Die Nachprüfung kommunaler Auftragsvergaben von Bau- und Lieferleistungen wird im Innenministerium durch das Referat IV 27 wahrgenommen.

Kommunale Öffentliche Auftraggeber aus Schleswig-Holstein haben bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte sowohl in der Bekanntmachung als auch in den Vergabeunterlagen die Nachprüfungsstelle zu benennen. Anders als im EU-Verfahren setzt die Einschaltung der Nachprüfungsstelle das strittige Vergabeverfahren allerdings nicht aus.

Quelle: Gemeinsamer Newsletter der Auftragsberatungsstellen in Deutschland, Nr. 7, Juli 2014

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