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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Nachweis der Referenzen

Die VK Südbayern entschied, dass eine Berufung auf Referenzen des Vorgängerbüros möglich ist.

Die Vergabekammer Südbayern hatte über den Nachweis der Referenzen bei der Vergabe von Objektplanungsleistung Gebäude im Rahmen eines europaweiten VOF-Verfahrens zu entscheiden. In der Auftragsbekanntmachung war der Nachweis von Referenzen über abgeschlossene Sanierungsmaßnahmen gefordert worden, bei denen der Bewerber Leistungen erbracht hat.

Der nach § 101a GWB benachrichtigte Bieter wendete sich gegen seine Nichtberücksichtigung mit der Begründung, der Bestbieter könne die geforderten Referenzen tatsächlich nicht nachweisen. Diese Referenzen seien in einem Architekturbüro erworben worden, aus welchem der für den Zuschlag beabsichtigte Bieter bereits ausgeschieden sei.

Dies sah die Vergabekammer allerdings anders. Der Bestbieter durfte sich auf die Referenzen des alten Büros berufen, auch wenn er zwischenzeitlich in einem anderen Büro arbeite. Obwohl die Referenzen in Form von Büroreferenzen gefordert wurden, seien diese in erster Linie personengebunden, so die Vergabekammer. Es sei daher nicht zu beanstanden, sich auf die Referenzen zu berufen, die für einen früheren Arbeitgeber erbracht wurden.

Fazit

Die Entscheidung der VK Südbayern greift eine häufige Praxisfrage auf und gibt eine klare Antwort. Referenzen eines Bieters können also berücksichtigt werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in den neu gegründeten Unternehmen festgestellt werden kann.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Beschluss
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