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Service, Nachrichten
27.10.2014, Thüringen

Neue Verwaltungsvorschrift

Kürzlich trat die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft.

Am 14.10.2014 ist die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) vom 16. September 2014 in Kraft getreten (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 41/2014 vom 13.10.2014, Seite 1299).

Mit der Verwaltungsvorschrift werden die bislang geltende Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Staatsanzeiger 2010, S. 919), die Vergabe-Mittelstandsrichtlinie (Thüringer Staatsanzeiger 2011, S. 36) und die Richtlinie über die Zubenennung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Staatsanzeiger 2006, S. 489) abgelöst. Diese Verwaltungsvorschrift nimmt zugleich den Inhalt des Rundschreibens des TMWAT vom 11. April 2011, Az. 3295/1-25-427 zur Einführung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) auf.

Die Verwaltungsvorschrift enthält umfassende Hinweise zu den für die Durchführung von Vergabeverfahren geltenden rechtlichen Grundlagen (z. B. VOB/A, VOL/A), allgemeine Hinweise zum Vergabeverfahren und Erläuterungen zu den einzelnen Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).

Quelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

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