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Service, Nachrichten
29.07.2014, Deutschland

Unwirksame HOAI-Vorschrift

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Vorschrift des Paragrafen 6 Absatz 3 HOAI unwirksam ist.

Laut BGH ist die Vorschrift des Paragrafen 6 Absatz 3 HOAI unwirksam. Die Richter sagen, dass der öffentliche Auftraggeber keine Baukostenvereinbarung schließen darf, wenn noch keine nach dem Haushaltsrecht erforderlichen Planungen vorliegen, die Voraussetzungen für eine Kostenschätzung oder -Berechnung sind.

Quelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Ausgabe 28/2014

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