Unwirksame HOAI-Vorschrift
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Vorschrift des Paragrafen 6 Absatz 3 HOAI unwirksam ist.
Laut BGH ist die Vorschrift des Paragrafen 6 Absatz 3 HOAI unwirksam. Die Richter sagen, dass der öffentliche Auftraggeber keine Baukostenvereinbarung schließen darf, wenn noch keine nach dem Haushaltsrecht erforderlichen Planungen vorliegen, die Voraussetzungen für eine Kostenschätzung oder -Berechnung sind.
Quelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Ausgabe 28/2014