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Service, Nachrichten
30.12.2014, Brandenburg

Zubenennung bei beschränkten Ausschreibungen

Öffentliche Auftraggeber können sich bei beschränkten Ausschreibungen Unternehmen durch die ABSt Brandenburg zubenennen lassen.

Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE) hat die öffentlichen Auftraggeber im Land Brandenburg auf die weiterhin bestehende Möglichkeit hingewiesen, dass sich öffentliche Auftraggeber bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben geeignete Unternehmen durch die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. zubenennen lassen können.

Die benannten Unternehmen könne der Auftraggeber zur Abgabe von Angeboten auffordern. Mit der Benennung durch die Auftragsberatungsstelle vermindere sich der Verwaltungsaufwand für den Auftraggeber. Zudem könne sich der Auftraggeber die bei der Auftragsberatungsstelle vorhandene Marktübersicht zu Eigenmachen.

Das MWE bestärkt die öffentlichen Auftraggeber im Land Brandenburg darin, von der Möglichkeit der Zubenennung bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben regen Gebrauch zu machen. Hierfür könnten Auftraggeber das Formblatt VOL 04b verwenden oder ein auf der Homepage der Auftragsberatungsstelle unter www.abst-brandenburg.de zum Download zur Verfügung stehendes Formular, das direkt am PC ausgefüllt und anschließend gedruckt und/oder gespeichert werden kann. Das ausgefüllte Zubenennungsersuchen könne per Fax (Telefax: +49 (30) 37 44 607-21) oder E-Mail (E-Mail: info(at)abst-brandenburg.de) an die Auftragsberatungsstelle übermittelt werden.

Daneben regt das MWE an, dass öffentliche Auftraggeber die Auftragsberatungsstelle über vorgesehene Teilnahmewettbewerbe im Rahmen Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben kurzfristig informieren, soweit das möglich und zweckmäßig ist. Die Auftragsberatungsstelle könne in diesem Fall geeignete Unternehmen unterrichten, damit diese rechtzeitig Anträge auf Teilnahme an die Auftraggeber richten können.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 12/2014

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