Haben Sie Fragen?
Unsere Ansprechpartner vor Ort helfen Ihnen gern weiter:
Öffentliche Ausschreibung
Wann Vergabeverfahren notwendig sind, bestimmen die Gesetze und Verordnungen der EU, des Bundes und der Länder. Sie entscheiden auch über die Verfahrensart, ob also eine EU-weite Vergabe, eine öffentliche Ausschreibung, eine beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe stattfindet.
Wir veröffentlichen Ihre Ausschreibungen
Vergabe24 ist das Vergabeportal für Deutschland. Wir garantieren Veröffentlichungen mit besonderer Reichweite: Parallel zum Vergabeportal veröffentlichen wir Ihre Ausschreibungen auch in den Ausschreibungsblättern unserer regionalen Vergabe24 Partner.
Unsere Ausschreibungsblätter
Auf Wunsch leiten wir Ihre Ausschreibungen auch an die Vergabeplattform des Bundes nach §12 Abs. 1 Satz 2 VOL/A weiter – sowie an andere gesetzlich vorgeschriebene Vergabeplattformen. Wir veröffentlichen auch oberhalb der EU-Schwellenwerte und geben Ihre Ausschreibungen an das EU-Amtsblatt TED weiter. Die optional nutzbare Vergabe24 Vergabesoftware ermöglicht zudem durch die OJS eSender-Zertifizierung eine Fristverkürzung.
Wichtige Fragen:
- Wie können Ausschreibungen veröffentlicht werden?
- Welche Gebühren fallen für die Veröffentlichung an?
- Wann ist Veröffentlichungstermin bzw. Anzeigenschluss?
Hierfür existieren regional unterschiedliche Regelungen. Bitte wenden Sie sich für detaillierte Informationen an Ihren Ansprechpartner vor Ort.

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