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BU.290.969 - Neubau Rathaus Unterschneidheim



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

Neubau Rathaus Unterschneidheim

Die Gemeinde Unterschneidheim schreibt auf der Grundlage der VOB und nach den Bestimmungen
des Kommunalen Vergabehandbuches von Baden-Württemberg zur Vergabe folgende Bauleistungen aus:

Anschrift des Auftraggebers / Vergabestelle:
Gemeinde Unterschneidheim
Mühlweg 5, 73485 Unterschneidheim
poststelle@unterschneidheim.de

Gewähltes Vergabeverfahren:
Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen – Teil A (VOB/A)

Art des Auftrags:
Bodenbelag Teppich - Neubau Rathaus Unterschneidheim

Art und Umfang der Leistung
-    Textile Bodenbelag                340 m²
-    Linoleum                                67 m²
-    Sockelleiste                         120 lfm

Ausführungszeitraum:
Anfang Februar bis Mitte März 2023

Anforderung/Versand:
Die Unterlagen können nach kostenfreier Registrierung und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats unter vergabeunterlagen.vergabe24.de mit Angabe der VergabeunterlagenID 241734 auf CD angefordert werden.   

Vergabeunterlagen auf CD 28,87 Euro inkl. MwSt.

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei
zur Verfügung unter: (URL) www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/E815C3CA3EFF2AB8E0530B0010AC751E

Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt über das Vergabeportal.
Damit alle Bieter die Benachrichtigungen erhalten, ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Fachliche Rückfragen sind an das Architekturbüro Kauffmann Theilig & Partner, Zeppelinstraße 10, 73760 Ostfildern, E-Mail: unterschneidheim@ktp-architekten.de in schriftlicher Form zu richten.

Angebotsabgabe:
Im gekennzeichneten Umschlag bis 28.09.2022 im Rathaus der Gemeinde Unterschneidheim.
Angebotseröffnung am 28.09.2022 im Rathaus Unterschneidheim 13:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal.

Zur Angebotseröffnung sind nur Bieter und/oder ihre Bevollmächtigten zugelassen.

Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 28.10.22

Nachprüfstelle i. S. § 31 VOB/A: Landratsamt Ostalbkreis, Kommunalamt, Stuttgarter Str. 41, 73431 Aalen