Grundlagen

Elektronische Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge decken dieselben Prozessschritte ab, die auch beim papiergebundenen Vergabeverfahren anfallen, von der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Veröffentlichung der Bekanntmachung, die Angebotsabgabe und -wertung bis hin zur Auftragserteilung und Veröffentlichung der Ergebnisse. Außerdem muss eine sichere, rechtsverbindliche Kommunikation über das Internet für die elektronische Angebotsabgabe möglich sein.

Der Umstieg auf die elektronische Vergabe erfordert in der Regel keine besonderen Fachkenntnisse auf Seiten des Benutzers.

Von der konventionellen zur elektronischen Vergabe

Auf konventionellem Wege werden die üblichen Arbeitsschritte eines Ausschreibungsverfahrens auf dem Papier abgewickelt: Die Vergabeunterlagen werden gedruckt und per Post versandt, der Schriftverkehr läuft über Briefpost und schließlich werden die Angebote gedruckt und per Post an die Vergabestelle geschickt.

All diese Arbeitsschritte können aber auch auf elektronischem Wege abgewickelt werden, z.B. über das Internet, über Mailprogramme oder mit Hilfe spezieller Software. Das spart Geld, reduziert mögliche Fehlerquellen und verkürzt die Abläufe wesentlich.

Unterstützung durch die EU

Die elektronische öffentliche Vergabe wird von der Europäischen Kommission unterstützt. Rahmenbedingungen wurden in den Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG festgehalten. Ein Aktionsplan vom 13.12.2004 soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Richtlinien zum elektronischen Beschaffungswesen umzusetzen und das Potenzial der elektronischen Vergabe voll auszuschöpfen. Im Rahmen der i2010-Initiative will die EU-Kommission die Verwaltungen in den 25 EU-Mitgliedsstaaten bis 2010 für die E-Vergabe fit machen. ­

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