Vergabe-Know-how
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn ein Bundesministerium oder eine Landesbehörde z.B. Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, muss es diese Regeln beachten.
Generalübernehmer
Generalübernehmer erbringen selbst keine bzw. nur vermittelnde, koordinierende oder überwachende Leistungen, während die tatsächliche Leistungserbringung durch Nachunternehmer erfolgt. Die Teilnahme von Generalübernehmern an Vergabeverfahren ist zulässig. Gemäß §§ 8a Nr. 10 VOB/A, 7a Nr. 4 Abs. 6 VOL/A muss ein Generalübernehmer bei der Einbindung von Dritten in die Leistungserbringung jedoch nachweisen können, dass er über die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel der von ihm eingebundenen Nachunternehmer verfügen kann.
vgl. Unterauftrag
GPA-Beschaffungsübereinkommen
Abkommen der Welthandelsorganisation WTO zum internationalen Vergaberecht auf deren Vorgaben die europäischen Vergaberichtlinien beruhen.
Grundpositionen
Hierunter versteht man die zum Gegenstand einer Leistungsbeschreibung gemachten Leistungspositionen. Grundpositionen können vom öffentlichen Auftraggeber durch Alternativleistungen "ersetzt" oder durch Bedarfspositionen ergänzt werden.
vgl. Alternativleistung
vgl. Bedarfsposition
vgl. Wahlpositionen
GRW 1995
Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens. Auf dieser Grundlage werden häufig Auslobungsverfahren im Bereich der Bauplanung und des Bauwesens durchgeführt.
Dieser Text wird Ihnen zur Verfügung gestellt von der Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart.







