Vergabe-Know-how
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn ein Bundesministerium oder eine Landesbehörde z.B. Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, muss es diese Regeln beachten.
Inhouse-Geschäft
Beauftragt ein öffentlicher Auftraggeber ein anderes privatwirtschaftliches Unternehmen, liegt trotzdem kein ausschreibungspflichtiger Auftrag vor, wenn der öffentliche Auftraggeber alleiniger Anteilseigner des Beauftragten ist, über diesen eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt und der Beauftragte seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber verrichtet. Die Reichweite der Zulässigkeit sog. Inhouse-Geschäfte ist in den vergangenen Jahren zunehmend umstritten.
Interessenkollision
Auftragsvergaben dürfen durch keinerlei Interessenkollisionen beeinflusst werden, etwa durch gleichzeitiges Tätigwerden sowohl auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers und eines Bieters. Hier sind vielfältige Konstellationen denkbar. Nach § 16 VgV werden deshalb bestimmte Personen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.
vgl. Projektant
Interkommunale Kooperation
Auch die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften durch öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarungen kann unter bestimmten Umständen einen öffentlichen Auftrag nach § 99 Abs. 1 GWB darstellen.
Dieser Text wird Ihnen zur Verfügung gestellt von der Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart.







