Vergabe-Know-how
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn ein Bundesministerium oder eine Landesbehörde z.B. Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, muss es diese Regeln beachten.
Parallelausschreibung
Parallelausschreibungen sind mehrere Ausschreibungen, bei denen mehrere Leistungen nebeneinander und gleichzeitig ausgeschrieben werden (etwa Bau und Finanzierung). Solche Ausschreibungen dürfen nicht dazu führen, dass Vergleichbarkeit der Angebotsvarianten und eine Transparenz der Bewertungskriterien praktisch entfallen und die gesamte Ausschreibung nicht der Beschaffung einer bestimmten Leistung, sondern der Markterkundung und Wirtschaftlichkeitsberechnung dient.
Präqualifikation
Für die Vergabe von Bauaufträgen wurde durch die Vergaberechtsreform 2006 in § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A ein Präqualifikationsverfahren eingeführt. Der Nachweis bestimmter Eignungskriterien (Nicht-Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. a) – d) VOB/A, Eintragung im Handels- und Berufsregister etc.) kann durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des "Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V." erbracht werden.
Preisangaben
Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A bzw. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A sind Angebote zwingend auszuschließen, für deren Wertung wesentliche Preisangaben fehlen. Problematisch ist insbesondere das teilweise Fehlen der geforderten Preisangaben.
Primärrechtsschutz
Hierunter versteht man die Nachprüfung der Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten, etwa um eine Zuschlagserteilung zu verhindern oder den Auftraggeber zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zu zwingen.
vgl. Sekundärrechtsschutz
Produktneutralität
Nach diesem Grundsatz ist es unzulässig, die Leistungsbeschreibung in einer Weise auszugestalten, die einzelne Bieter bevorzugt. Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren (z. B. Markennamen) dürfen daher nur ausnahmsweise verwendet werden und sind in diesen Fällen mit dem Zusatz “oder gleichwertig“ zu versehen. Die Beschreibung technischer Anforderungen an die Leistungen muss erforderlichenfalls gemäß §§ 9 VOB/A, 8a VOL/A durch Bezugnahme auf europäische oder innerstaatliche Normen, technische Zulassungen und gemeinsame technische Spezifikationen erfolgen.
Projektant
Projektanten sind Unternehmen, die im Vorfeld des Vergabeverfahrens mit der Konzeption des Verfahrens oder Vorarbeiten betraut waren. Diese Unterstützung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens führt nicht zwingend dazu, dass die Beteiligung des Unternehmens am Vergabeverfahren selbst unzulässig ist. Nach § 8a Nr. 9 VOB/A ist durch den öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, dass durch die Teilnahme von Bietern bzw. Bewerbern, die den öffentlichen Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens beraten haben, keine Verfälschung des Wettbewerbs erfolgt.
vgl. Interessenkollision
Dieser Text wird Ihnen zur Verfügung gestellt von der Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart.







