Vergabe-Know-how

Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn ein Bundesministerium oder eine Landesbehörde z.B. Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, muss es diese Regeln beachten.

TED

Abkürzung für "tenders electronic daily"; Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.

Teillose

vgl. losweise Vergabe

Transparenz

Der Grundsatz der Transparenz nach § 97 Abs. 1 GWB verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, das Vergabeverfahren nach eindeutigen, nachvollziehbaren und – soweit möglich – im Voraus bestimmten Vorgaben durchzuführen. Das Transparenzgebot dient hierdurch auch der Wahrung des Wettbewerbsprinzips sowie des Diskriminierungsverbots. Das Transparenzgebot verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, die Bieter über die entscheidungsrelevanten Verfahrensregeln zu informieren.

Dieser Text wird Ihnen zur Verfügung gestellt von der Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart.

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