Vergabe-Know-how

Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn ein Bundesministerium oder eine Landesbehörde z.B. Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, muss es diese Regeln beachten.

Wahlpositionen

vgl. Alternativleistung

vgl. Grundspositionen

wettbewerblicher Dialog

Neue Verfahrensart, die 2005 durch das "ÖPP-Beschleunigungsgesetz" eingeführt wurde. Der wettbewerbliche Dialog, der nur oberhalb der EU-Schwellenwerte anwendbar ist, sieht weit reichende Möglichkeiten der Verhandlungen zwischen öffentlichem Auftraggeber und Unternehmen vor. Anders als im Verhandlungsverfahren können hierbei jedoch bereits der eigentlichen Angebotsabgabe vorausgehend Fragen über die Ausgestaltung der zu erbringenden Leistung Gegenstand der Verhandlungen sein. Auf der Grundlage der auf diese Weise gemeinsam mit den Unternehmen entwickelten Leistung sind sodann die Angebote abzugeben.

Dieser Text wird Ihnen zur Verfügung gestellt von der Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart.

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