Vergabe-Know-how
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn ein Bundesministerium oder eine Landesbehörde z.B. Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, muss es diese Regeln beachten.
Zuschlag
Durch den Zuschlag wird zum einen das Vergabeverfahren beendet. Darüber hinaus ist der Zuschlag eine zivilrechtliche Willenserklärung, durch die das Angebot eines Bieters angenommen und somit der Vertrag über die ausgeschriebene Leistung zustande kommt.
vgl. Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Zuschlagskriterien, d. h. die Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen will, entweder in der Vergabebekanntmachung oder aber in den Verdingungsunterlagen anzugeben. Dabei muss dem geschuldeten Entgelt in jedem Fall eine wesentliche Bedeutung zukommen. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, mit den Zuschlagskriterien zugleich deren prozentuale Gewichtung anzugeben.
vgl. Zuschlag
Zwingende Ausschlusskriterien
Angebote sind zwingend auszuschließen, für deren Wertung wesentliche Preisangaben fehlen; die nicht unterschrieben sind, in denen der Bieter Änderungen an seinen Eintragungen vorgenommen hat, die nicht eindeutig sind; bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen durch den Bieter vorgenommen wurden; die verspätet eingegangen sind oder wenn Bieter in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Nicht zugelassene Nebenangebote sind ebenfalls zwingend auszuschließen.
Dieser Text wird Ihnen zur Verfügung gestellt von der Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart.







