Vergaberecht in Deutschland

In Deutschland wird der Rahmen des Vergaberechts durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gebildet. Hinzu kommen die Vergabeordnung (VgV) sowie die drei Verdingungsordnungen VOB, VOL und VOF, die teilweise in mehrere Abschnitte untergliedert werden.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält die wesentlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, während detailliertere Vorgaben in der Vergabeverordnung sowie den Verdingungsordnungen geregelt sind.

Verdingungsordnungen VOB/A, VOL/A und VOF

Die Verdingungsordnungen VOB/A, VOL/A und VOF enthalten allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen bzw. Leistungen. Die Regelungen in VOB/A und VOL/A dienen der Durchführung des Vergabeverfahrens und somit der Ermittlung des Vertragspartners. Die VOF enthält lediglich Vorschriften zur Durchführung des Vergabeverfahrens.

Verdingungsordnungen VOB/B und VOL/B

Die Teile B der VOB und VOL enthalten allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung und Abwicklung von Bauleistungen bzw. Leistungen.

Verdingungsordnungen VOB/C

Ausschließlich die VOB enthält noch einen Dritten Teil. Dieser enthält Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen.

Vergabeverordnung (VgV)

Die Vergabeverordnung enthält wesentliche Bestimmungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts in Deutschland. Darüber hinaus stellt sie die Verbindung zwischen GWB und Verdingungsordnungen her.

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