Aufhebung der Ausschreibung

Aufhebung der Ausschreibung

Ein Vergabeverfahren kann nicht nur durch die Erteilung des Zuschlags, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch durch die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers beendet werden, das Vergabeverfahren aufzuheben.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: 

 

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