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Vergaberecht, Vergabelexikon

Bekanntmachungstext

Der Text einer Bekanntmachung muss die wesentlichen Informationen über den jeweiligen Auftragsgegenstand und das Verfahren enthalten, um so den Unternehmern die Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob eine Teilnahme am Vergabeverfahren in Betracht kommt.

Zu den wesentlichen Angaben gehören insbesondere neben den Angaben zum Auftraggeber, Art, Ort und Umfang des Auftrages auch die erforderlichen Nachweise für die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers (vgl. § 12 VOB/A, § 12 VOL/A, § 28 Abs. 2 UVgO). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ergeben sich die insoweit maßgebenden inhaltlichen Anforderungen aus den Standardformularen, die auf der Seite der SIMAP abrufbar sind.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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