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Vergaberecht, Vergabelexikon

Bieterkonferenz

Im Rahmen einer Bieterkonferenz informieren öffentliche Auftraggeber diejenigen Unternehmen über Einzelheiten der Ausschreibungsbedingungen, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben. Vergaberechtlich problematisch ist, dass bei dieser Vorgehensweise der Geheimwettbewerb nicht gewährleistet ist.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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