EG-Vergaberichtlinien
Die EG-Vergaberichtlinien enthalten zum einen die wesentlichen materiellen Vergaberegeln (Auftraggeberbegriff, Bekanntmachungspflichten, Vergabeverfahren etc.) sowie die prozessualen Mindestanforderungen hinsichtlich der in den Mitgliedstaaten einzurichtenden Nachprüfungsorgane. Sie bedürfen grundsätzlich der Umsetzung ins nationale Recht durch die Mitgliedstaaten.
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