EG-Vergaberichtlinien

EG-Vergaberichtlinien

Die EG-Vergaberichtlinien enthalten zum einen die wesentlichen materiellen Vergaberegeln (Auftraggeberbegriff, Bekanntmachungspflichten, Vergabeverfahren etc.) sowie die prozessualen Mindestanforderungen hinsichtlich der in den Mitgliedstaaten einzurichtenden Nachprüfungsorgane. Sie bedürfen grundsätzlich der Umsetzung ins nationale Recht durch die Mitgliedstaaten.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: 

 

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