Eignung
Öffentliche Auftraggeber müssen in einem Vergabeverfahren auch die Eignung der Unternehmen prüfen. Diese Prüfung ist unternehmensbezogen und darf – auch im einstufigen Verfahren - nicht vermischt werden mit der Prüfung des Angebots selbst anhand der Zuschlagskriterien. Die Eignungsprüfung bezieht sich auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit. Grundlage der Prüfung sind insbesondere die in der Bekanntmachung angegebenen vorzulegenden Nachweise.
- vgl. Bietereignung
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