Eröffnungstermin
Die Anwesenheit der Bieter und ihrer Vertreter im Eröffnungstermin (auch "Submissionstermin" genannt) ist gemäß § 14 VOB/A lediglich bei der Vergabe von Bauleistungen zulässig, sofern kein Verhandlungsverfahren bzw. freihändige Vergabe durchgeführt wird. Dies vermittelt den Bietern Kenntnis über die Anzahl der eingegangenen Angebote, die Namen der Bieter sowie die Endbeträge der abgegebenen Angebote.
- vgl. Submissionstermin
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