Eröffnungstermin

Eröffnungstermin

Die Anwesenheit der Bieter und ihrer Vertreter im Eröffnungstermin (auch "Submissionstermin" genannt) ist gemäß § 14 VOB/A lediglich bei der Vergabe von Bauleistungen zulässig, sofern kein Verhandlungsverfahren bzw. freihändige Vergabe durchgeführt wird. Dies vermittelt den Bietern Kenntnis über die Anzahl der eingegangenen Angebote, die Namen der Bieter sowie die Endbeträge der abgegebenen Angebote.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: 

 

Login

 


RSS Feed

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

RSS-Feeds:
Aktuelles
Veranstaltungen

Newsletter




Newsletter abmelden

Rückruf-Service