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Vergaberecht, Vergabelexikon

Funktionale Leistungsbeschreibung

Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Funktionalausschreibung) gibt der öffentliche Auftraggeber keinen detaillierten Leistungskatalog vor, sondern definiert die zu erbringende Leistung nach dem zu erreichenden Ziel. Den Bietern werden lediglich Rahmenbedingungen, die bei der Angebotsabgabe zu beachten sind, vorgegeben. Es erfolgt somit ein Konzeptwettbewerb zwischen den Bietern, der neben den reinen Preiswettbewerb tritt.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Lesen Sie mehr zum Thema „funktionale Leistungsbeschreibung“ im Vergabe24-Blog.

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