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Vergaberecht, Vergabelexikon

GPA-Beschaffungsübereinkommen

Das sog. „Agreement on Government Procurement“ (deutsch: „Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen“) ist ein völkerrechtlicher, plurilateraler Vertrag, den die EU mit anderen Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) abgeschlossen hat. Es dient – ebenso wie die Vergaberichtlinien in der Union – der Liberalisierung der Beschaffungsmärkte. Ziel ist die Schaffung eines diskriminierungsfreien und transparenten Wettbewerbs im öffentlichen Beschaffungswesen auf internationaler Ebene. Die Vergaberichtlinien müssen diese völkerrechtliche Grundlage umsetzen und sie in ihrem Licht auslegen. Deutschland hat dieses Abkommen nicht selbst ratifiziert. Es ist allerdings mittelbar als EU-Mitgliedstaat verpflichtet. Insbesondere die Schwellenwerten der EU-Vergaberichtlinien orientieren sich an den in diesem Abkommen festgelegten Schwellenwerten auf Basis von Sonderziehungsrechten.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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