Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Vergaberecht, Vergabelexikon

Mittelständische Interessen

Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe von Aufträgen vornehmlich zu berücksichtigen, vgl. § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB.  Neben der Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose ermöglicht auch die Bildung von Bietergemeinschaften mittelständischen Unternehmen die Angebotsabgabe bei komplexen oder großvolumigen Vergaben.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z