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Vergaberecht, Vergabelexikon

Öffentliche Ausschreibung

Die öffentliche Ausschreibung ist ein einstufige Vergabeverfahren für Aufträge, im nationalen Vergaberecht. Ihm entspricht das Offene Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. Bei einer öffentliche Ausschreibung fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Die Eignung wird also mit Wertung der Angebote geprüft. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Lesen Sie mehr zum Ablauf einer öffentlichen Ausschreibung in unserem Vergabe24-Blog.

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