Öffentliche Ausschreibung
Die Öffentliche Ausschreibung ist das vorrangig zu wählende, einstufige Vergabeverfahren für Aufträge, deren Wert die EU-Schwellenwerte unterschreitet. Ihm entspricht das Offene Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. In diesem Fall wird der Teilnehmerkreis des Vergabeverfahrens nicht vorab eingegrenzt, vielmehr wird eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Grundsätzlich müssen die geforderten Eignungsnachweise bereits mit Angebotsabgabe vorgelegt werden.
- vgl. Offenes Verfahren
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