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Vergaberecht, Vergabelexikon

Öffentlicher Auftrag

Der Begriff des öffentlichen Auftrags ist in § 103 Abs. 1 GWB geregelt. Dabei wird grundsätzlich zwischen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen unterschieden.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Lesen Sie mehr zum Thema öffentlicher Auftrag im Vergabe24-Blog.

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