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Vergaberecht, Vergabelexikon

Skonto

Als Skonto wird ein Preisnachlass bezeichnet, der bei Zahlung innerhalb eines bestimmten, regelmäßig kurzfristigen Zeitraums gewährt wird. Die Wertbarkeit von Skonti im Rahmen der Angebotswertung ist davon abhängig, ob die Skontobedingungen transparent und für alle Bieter gleich sind, für alle anfallenden Entgelte gewährt werden und inhaltlich angemessen sind.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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