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Vergaberecht, Vergabelexikon

Submissionsergebnis

Über den bieteröffentlichen Submissionstermin ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie enthält das Ergebnis der Submission. Die Niederschrift enthält, unabhängig ob ein „Öffnungstermin“ oder „Eröffnungstermin“ stattfand, die Bieternamen und -Anschriften, die Angebotspreise bzw. Beträge der einzelnen Abschnitte, ferner andere den Preis betreffende Angaben sowie jeweils die Zahl der Nebenangebote.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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