Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Vergaberecht, Vergabelexikon

Teilnahmeantrag

Bei zweistufigen Verfahren (u.a. nicht offene Verfahren sowie Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb) müssen interessierte Unternehmen einen Antrag auf Teilnahme innerhalb der vorgegebenen Bewerbungsfrist einreichen.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z