VOF - Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) regelt das Vergabeverfahren bei freiberuflichen Dienstleistungen, welche nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können. Sie ist das Pendant zur VOB und VOL, gilt aber nur oberhalb der Schwellenwerte.
Alle Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflichen Tätigkeiten angeboten werden, gelten als freiberufliche Leistungen - meist sind dies vor allem Architekten- und Ingenieurleistungen. Aufträge für freiberufliche Dienstleistungen nach VOF müssen europaweit ausgeschrieben werden, wenn das Honorarvolumen die Schwellenwerte berschreitet. Unterhalb dieser Grenze wird das Verfahren der Freihändigen Vergabe genutzt, um freiberufliche Leistungen zu vergeben.
Zur aktuellen VOF gelangen Sie hier.
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