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Service, Nachrichten
01.12.2015, Sachsen

Änderung der Förderrichtline LEADER

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat seine Förderrichtline präzisiert.

Die Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014 vom 10. Juli 2015 wurde bezüglich der Bewertung der Binnenmarktrelevanz angepasst. Dabei bezieht sich die Änderung auf Aufträge, die im Rahmen des Programms an Dritte auszuschreiben und zu vergeben sind. Es wird angenommen, dass ein grenzüberschreitendes Interesse für Wirtschaftsteilnehmer in anderen Mitgliedstaaten bereits bei folgenden Auftragswerten bestehen kann:

  • VOL – ab 5.000 Euro
  • VOB – ab 10.000 Euro
  • VOF – ab 20.000 Euro

In Folge dessen müssen alle Ausschreibungen, die diese Auftragswerte überschreiten, öffentlich bekannt gegeben werden.

Das betrifft auch die Freihändigen Vergaben, die nach § 4 des Sächsischen Vergabegesetzes bis 25.000 Euro ohne Teilnahmewettbewerb zulässig wären.

Für den Fall, dass der Bewilligungsbehörde keine Veröffentlichung nachgewiesen werden kann, „wird die Auszahlung ganz oder teilweise abgelehnt und die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgenommen.“ Auf eine Veröffentlichung kann nur dann verzichtet werden, wenn besondere Umstände diese Ausnahme rechtfertigen.

Die Änderung wird mit der Binnenmarktrelevanz begründet, die in Sachsen aufgrund der regionalen Nähe zu Polen und Tschechien besteht.
„Die Entscheidung, inwieweit ein Auftrag möglicherweise für Wirtschaftsteilnehmer eines anderen Mitgliedstaats von Interesse sein könnte, obliegt den einzelnen Auftraggebern.“ Nach Auffassung der Kommission muss dieser Entscheidung eine Prüfung der Umstände des jeweiligen Falls vorausgehen, wobei folgende Sachverhalte zu berücksichtigen seien:

  • der Auftragsgegenstand
  • der geschätzte Auftragswert
  • die Besonderheiten des betreffenden Sektors (Größe und Struktur des Marktes, wirtschaftliche Gepflogenheiten usw.)
  • die geographische Lage des Orts der Leistungserbringung

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