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Service, Nachrichten
02.01.2017, Hessen

Änderung im Vergabeerlass

Der Vergabeerlass wurde aufgrund der Einführung der neuen VOB/A Abschnitt 1 geändert.

Der Vergabeerlass ist hinsichtlich der Angaben zur neuen VOB/A 1. Abschnitt sowie zur Kontaktstelle Hessen Mobil geändert worden. Die neue Fassung des Gemeinsamen Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) ist am 22.11.2016 in Kraft getreten (StAnz. 47/2016 S. 1513 vom 21.11.2016).

Die finale Fassung des Vergabeerlasses kann auf den Internetseiten der Auftragsberatungsstelle Hessen eingesehen werden.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V., Auftragswesen Aktuell Ausgabe 12/2016

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