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Service, Nachrichten
14.02.2017, Niedersachsen

Änderungen in der Beschaffung

In Niedersachsen wurde sowohl das Tariftreue- und Vergabegesetz als auch die Wertgrenzenverordnung angepasst.

In Niedersachsen ist seit 01.01.2017 für Bauvergaben im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte der 1. Abschnitt der VOB/A 2016 vom 22.06.2016 anzuwenden. Dafür wurde die entsprechende Verweisung auf den 1. Abschnitt der VOB/A 2016 in § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes aktualisiert. Rechtstechnisch erfolgte dies in Artikel 6 des „Haushaltsbegleitgesetzes 2017“ vom 15.12.2016.

Zudem gilt in Niedersachsen seit 01.01.2017 die „Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung“ vom 07.12.2016. Gegenstand der Änderung sind lediglich Anpassungen an das neue Vergaberecht. So wurden die Verweise auf das GWB, die VgV und die VOB/A an die aktuellen Fassungen 2016 angepasst. Hinsichtlich des GWB und der VgV wurde ein dynamischer Verweis eingefügt, sodass künftige Änderungen des GWB und der VgV nicht mehr zwingend eine Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung nach sich ziehen müssen.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 02/2017

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