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Service, Nachrichten
20.03.2017, Baden-Württemberg

Anwendung Mindestlohn

In Baden-Württemberg gilt seit 1.1.2017 bei der Vergabe öffentlicher Aufträge übergangsweise der bundesweite Mindestlohn.

In Baden-Württemberg beträgt das vergabespezifische Mindestentgelt im Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge (LTMG) 8,50 Euro brutto je Stunde. Damit herrscht eine Abweichung vom bundesgesetzlichen Mindestlohns (8,84 Euro) um 34 Cent. Um dies zu vermeiden und weil der bundesgesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, hat sich Baden-Württemberg entschlossen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Baden-Württemberg seit 01.01.2017 übergangsweise den bundesgesetzlichen Mindestlohn anzuwenden. Es werde angestrebt, das vergabespezifische Mindestentgelt im LTMG dauerhaft an die Vorgaben und Höhe des bundesgesetzlichen Mindestlohns zu koppeln.

Auf der Homepage der Regierungspräsidien stehen die entsprechend geänderten Mustererklärungen zum Abruf zur Verfügung.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 03/2017

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