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Service, Seminare Und Veranstaltungen

Ausschreibung nach der VOL/A

Das Seminar stellt die Struktur der neuen VgV vor und vermittelt wirtschaftliche sowie rechtssichere Auftragsvergabe nach VOL.

Mit dem Inkrafttreten der Vergaberechtsreform zum 18. April 2018 finden die Bestimmungen der VOL/A, Abschnitt 2 keine Anwendung mehr. Die Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen erfolgt zukünftig nach den 82 Paragrafen der völlig neu gefassten Vergabeverordnung. Das Seminar stellt Ihnen die Struktur der neuen Vergabeverordnung vor und vermittelt die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für deren rechtssichere Anwendung.
Behandelt werden insbesondere der Gleichrang vom offenen und nichtoffenem Verfahren, die neuen Möglichkeiten des Verhandlungsverfahrens, die Grundsätze der E-Vergabe, die Prüfung der Eignung anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) sowie die Prinzipien der Zuschlagserteilung nach dem neuen Recht. Die Kenntnis des neuen Vergaberechts ist unabdingbar, um künftig Ausschreibungen rechtskonform zu gestalten bzw. sich erfolgreich an Ausschreibungsverfahren zu beteiligen.

Seminarinhalte:

A. Einführung

B. Vorgaben für Vergabeverfahren nach der Reform

Oberschwellenbereich

  • Anzuwendende Normen
    • §§ 97 ff. GWB, VgV (für Leistungen und freiberufliche Leistungen) mit VOB/A-EG (2. Abschnitt) (für Bauleistungen)
    • KonzessionsVO, SektorenVO, VSVgV mit VOB/A-EG (3. Abschnitt)
  • Inhaltliche Änderungen durch die neue VgV
    • Allgemeine Bestimmungen
    • Verfahrensarten und ihr Anwendungsbereich
    • Methoden und Instrumenten
    • Anforderungen an Unternehmen (Eignung/EEE)
    • Neue Zuschlagskriterien und Ausschlusstatbestände

Unterschwellenbereich

  • Haushaltsrecht, LandesvergabeG, VOB/A (1. Abschnitt), VOL/A (1. Abschnitt)

C. Fazit und Ausblick

Teilnahmebedingungen
Die Reservierung der Teilnehmerplätze erfolgt nach der Reihenfolge der Buchung. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d. h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr am Veranstaltungstag fällig. Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach ist das volle Entgelt zu entrichten. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartigen Gründen, vorbehalten müssen. Bei Absage erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr.

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