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Service, Nachrichten
18.10.2017, Deutschland

Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen

Das BMUB hat im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ einen „Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ erarbeiten lassen.

Dieser praxisgerechte Leitfaden soll öffentlichen Auftraggebern die Prüfung der von Bewerbern bzw. Bietern durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge erleichtern. Zwar ist am 29. Juli 2017 das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) in Kraft getreten, das die Prüfung einer Selbstreinigung zukünftig dem dieses Register führenden Bundeskartellamt zuweist. Jedoch treten die im Gesetz normierten Melde-, Abfrage und Prüfpflichten erst in Kraft, wenn eine Rechtsverordnung der Bundesregierung die näheren Einzelheiten geregelt und das Bundeskartellamt die technisch-organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat. Hiermit wird im Zeitraum 2019/2020 gerechnet. Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt kann der Leitfaden eine wertvolle Hilfestellung für die Praxis von Vergabestellen darstellen.

Zum Leitfaden gelangen Sie auf den Internetseiten des Deutschen Städte- und Gemeindebunds.

Mehr zum Thema Selbstreinigung lesen Sie im Vergabe24-Blog.

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