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Vergaberecht, aktuelle Urteile

Bewertung muss begründet werden

Die Vergabekammer Südbayern urteilte, dass die Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien eine Begründung benötigt.

Die Vergabekammer Südbayern befasste sich jüngst mit der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien und den damit verbundenen Anforderungen an die Dokumentation dieser Wertungsentscheidung.

Die Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien durch ein Gremium muss nach der Rechtsprechung der VK Südbayern nachvollziehbar begründet werden. Es genügt daher nicht, dass in der Vergabeakte pro Bieter lediglich festgehalten ist, welche Punktzahl für welches Kriterium vergeben wurde. Vielmehr muss – zumindest stichwortartig – festgehalten werden, wie die Punktzahl zustande kommt und weshalb ein Bieter in einem Kriterium gut oder weniger gut bewertet wurde. Wird die Punktzahl je Kriterium aus einem Mittelwert der von jedem Gremiumsmitglied separat vergebenen Punkte gebildet, ist sogar erforderlich, dass jedes Mitglied das Zustandekommen der Bewertung begründet.

Fazit

Eine Vergabestelle darf sich bei qualitativen Zuschlagskriterien nicht lediglich auf die Festlegung einer bestimmten Bewertung beschränken, sondern muss gleichzeitig dokumentieren, wie diese Bewertung zustande kommt. Fehlt eine solche nachvollziehbare Dokumentation und Begründung, liegt bereits deshalb ein Vergabeverstoß vor.

Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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