Bitte um Mithilfe
Der Berliner Senat führt eine Befragung zum Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz durch.
Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) legt der Senat alle zwei Jahre einen Vergabebericht vor, der die Wirkung dieses Gesetzes sowie die Arbeit der Vergabestellen und der zentralen Kontrollgruppe untersucht und Basis der fortschreitenden Evaluation des Gesetzes ist. Öffentliche Auftraggeber und Verbände haben die Gelegenheit an der Befragung teilzunehmen. Hierzu wird – getrennt nach öffentlichen Auftraggebern und Verbänden – jeweils ein Fragebogen zur Verfügung gestellt.
Die Fragebögen erhalten Sie hier.
Quelle: Newsletter der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen, Ausgabe Februar 2017