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Service, Nachrichten
17.07.2017, Deutschland

Bundesrat hat keine Änderung

Die Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregister ist nun einen entscheidenden Schritt weiter.

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters wurde vom Plenum des Bundestags am 01.06.2017 in zweiter und dritter Beratung in der Fassung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestags angenommen.

Am 07.07.2017 lag das Gesetz dem Bundesrat zur Abstimmung vor. Der Bundesrat ist der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses gefolgt und hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben. Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, steht einer Veröffentlichung nun nichts mehr im Wege. Allein mit der Veröffentlichung entstehen jedoch noch keine Melde- bzw. Abfragepflichten. Voraussetzung hierfür ist, dass die technischen Voraussetzungen für das Wettbewerbsregister geschaffen werden und dass eine im WRegG angelegte Rechtsverordnung in Kraft tritt. Hierfür wird derzeit im Zeitraum 2019/2020 gerechnet.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 7/2017

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