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Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Zuge der Vergaberechtsreform 2016.

Die Vergaberechtsreform 2016 hat grundlegende Änderungen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen mit sich gebracht. Die VOF wurde abgeschafft.

Die wenigen Vorschriften, die in die Vergabeverordnung aufgenommen wurden, regeln das durchzuführende Verfahren nur ansatzweise. Es gibt neue Freiheiten für die Auftraggeber. So können Architekten- und Ingenieurleistungen  nicht nur im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben werden, sondern auch im wettbewerblichen Dialog und gegebenenfalls im offenen Verfahren. Das System der Eignungsprüfung wird einer Neuordnung unterzogen. Vor diesem Hintergrund müssen sich sowohl öffentliche Auftraggeber als auch interessierte Bewerber mit den neuen rechtlichen Regelungen vertraut machen.

Folgenden Inhalte stehen im Mittelpunkt des Seminars:

  • Die Berechnung des Auftragswerts
  • Vergabe nach Losen: Teillose und Fachlose; neue Additionspflicht bei Fachlosen
  • Vergabe an Generalplaner vs. losweise Vergabe
  • Wahl der richtigen Verfahrensart (Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, offenes Verfahren)
  • Der Teilnahmewettbewerb, insbesondere die Neuregelungen zur Eignungsprüfung
  • Die Neuregelungen zum Nachfordern von fehlenden Unterlagen und Erklärungen
  • Taktische Gesichtspunkte bei der Aufstellung der Wertungskriterien, Eignungs- vs. Zuschlagskriterien
  • Zuschlagskriterium „Honorar“
  • was muss/darf der Auftraggeber vorgeben?
  • Der richtige Umgang mit Umbauzuschlag und mitzuverarbeitender Bausubstanzen
  • Unterschreitung der Mindestsätze durch Bieter
  • Über- und Unterangebote bei variablen Honorarbestandteilen?
  • Andere Zuschlagskriterien: u. a. Lösungsvorschlag/Konzeptidee, Arbeitsprobe, Projektteam, Verfügbarkeit, Ortsnähe und örtliche Präsenz, Kommunikationskultur, Herangehensweise an das Projekt, Zusammenarbeit mit anderen Projektbeteiligten
  • Vorstellung von Muster-Vergabeunterlagen

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