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Service, Nachrichten
01.09.2016, Deutschland

Diskussionsentwurf vorgelegt

Am 31. August legte das BMWi den Diskussionsentwurf für die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vor.

Nachdem das Inkrafttreten der Oberschwellenverordnung bereits über vier Monate zurückliegt, veröffentlichte das BMWi nach ersten Gesprächen mit den Bundesministerien und den Ländern den Diskussionsentwurf für eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO). Ziel ist es, dass die flexiblen Regelungsansätze des neuen Oberschwellenvergaberecht auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Anwendung kommen. Die nun im Entstehen begriffene Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzen.

Der BMWi-Diskussionsentwurf zur UVgO folgt dabei strukturell der neuen Vergabeverordnung (VgV), so dass öffentliche Auftraggeber wie auch die Unternehmen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ähnliche Regeln beachten müssen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beabsichtigt, die Öffentlichkeit, insbesondere die Verbände, zu dem Entwurf zu konsultieren. Die neuen Regelungen für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte soll durch Bund und Länder nach Einigung auf einen finalen Text Anfang 2017 in Kraft gesetzt werden.

Der Diskussionsentwurf kann auf den Internetseiten des BMWi eingesehen werden.

Quelle: BMWi

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