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Service, Nachrichten
07.10.2015, Mecklenburg-Vorpommern

Erhöhte Wertgrenzen

Das Wirtschaftsministerium hat den Wertgrenzenerlass des Landes Mecklenburg-Vorpommern erweitert.

Aus aktuellem Anlass wurde der Wertgrenzenerlass des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Dezember 2014 erweitert.

Bei Ausschreibungen im Zusammenhang mit der Unterbringung, Sicherung, Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen gelten seit dem 22. September 2015- befristet bis zum 31. Juli 2016 – höhere Wertgrenzen.

Für beschränkte Ausschreibungen gilt:
Für Liefer- und Dienstleistungen wurden die Wertgrenzen angehoben auf 200.000 Euro voraussichtlicher Auftragswert.
Für Bauleistungen steigt die Wertgrenze auf 4.500.000 Euro (Nummer 1.1 Satz 1 und Satz 2 des Wertgrenzenerlasses 2014 und die befristete Ergänzung vom 09.09.2015).

Für freihändige Vergaben gilt:
Liefer- und Dienstleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes sind bis zu einem Auftragswert 200.000 Euro möglich.
Für Bauleistungen steigt die Wertgrenze auf einen voraussichtlichen Auftragswert vom 4.500.000 Euro.

Alle Anhebungen der Wertgrenzen sind befristet, die ausschreibenden und vergebenden Stellen müssen den Wertgrenzenerlass aus dem Dezember 2014 mit der aktuellen Änderung aus dem Amtsblatt für M-V vom 09. September 2015 zusammen betrachten. Mit diesen Anhebungen ermöglicht das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus eine schnellere und flexiblere Handhabung des öffentlichen Vergabewesens mit dem Ziel einer schnellen Unterstützung der Flüchtlinge (Abdruck der Änderungen siehe Amtsblatt M-V, Nr. 37, Seite 547).

Die Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Wertgrenzenerlasses vom 9.September 2015 sowie den Wertgrenzenerlass vom 19.12.2014 finden Sie auf den Internetseiten der ABSt Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg Vorpommern

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